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Solarpaket 1 – im Überblick

Die ehrgeizigen Ziele zur Erweiterung der Nutzung von Solarenergie sind deutlich spürbar. Während Landflächen stark nachgefragt werden, wird der Ausbau auf Dächern bisher durch komplexe Vorschriften erschwert. Hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit seinem Solarpaket an: Es zielt darauf ab, Flächen doppelt zu nutzen und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Dadurch wird das Potenzial für eine verstärkte Erzeugung umweltfreundlichen und kostengünstigen Sonnenstroms freigesetzt.

Zusammenfassung des Solarpakets:

  • Beschleunigte Ausweitung der Photovoltaik, sowohl auf dem Land als auch in urbanen Gebieten.

  • Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazität bis 2030 zu erreichen (aktuell etwa 67 GW Mitte 2023), soll der jährliche Zubau von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026 verdreifacht werden. In der ersten Jahreshälfte 2023 wurden bereits etwa 8 GW an neuer Kapazität installiert.

  • Der Zubau soll etwa gleichmäßig auf Dächern und freien Flächen erfolgen. Beide Aspekte werden im Gesetzespaket berücksichtigt: Für die Nutzung freier Flächen werden zusätzliche Flächentypen für Solaranlagen eröffnet und die Förderung innovativer Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Bei Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt.

  • Freiflächen: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft. Das Solarpaket berücksichtigt auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Solaranlagenförderung wird in benachteiligten Gebieten ermöglicht, die bisher landwirtschaftlich genutzt wurden, um neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte zu schaffen. Gleichzeitig wird eine Grenze festgelegt, die sicherstellt, dass nicht mehr als ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland für Solaranlagen genutzt wird. Für besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen, wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV, wird ein eigenes Ausschreibungssegment geschaffen.

  • Ausbau von Aufdach-PV wird durch Abbau von Bürokratie beschleunigt. Um das Ziel von 11 GW jährlichem Zubau auf Dächern zu erreichen, werden Hindernisse angegangen, die in Zusammenarbeit mit der Branche im Rahmen eines Praxis-Checks sowie einer Petition zu Balkonsolar identifiziert wurden. Ein Schwerpunkt liegt auf Gewerbedächern: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat wird angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen auf den Netzanschluss begrenzt. Die Netzanschlüsse für kleine PV-Anlagen werden beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden wird ermöglicht, ebenso wie umfangreiche Erneuerungen von Aufdachanlagen.

  • Vereinfachung von Mieterstrom und Balkon-PV: Ein weiterer Schwerpunkt des Solarpakets liegt auf der Einbeziehung von Bürgern in den Ausbau der Photovoltaik. Die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern werden stark vereinfacht. Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die gemeinsame Nutzung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, ohne die Pflichten eines Stromversorgers zu übernehmen. Mieterstrom wird vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht. Die Regeln für Balkonsolar werden ebenfalls vereinfacht: Eine stark vereinfachte Anmeldung reicht aus und ein vorhandener Zähler kann vorübergehend weiter verwendet werden, ohne auf die Installation eines neuen Zählers warten zu müssen.
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